Statuten - Vereinssatzungen (Auszug) 

 

Die vollständigen Satzungen können jederzeit angefordert werden 

(E-Mail an: office@hausruckviertler-kunstkreis.at)

 

1) Name und Sitz des Vereines: 

Hausruckviertler Kunstkreis "An der Vöckla" mit dem Sitz in Vöcklabruck, 

Lebzelterhaus, Hinterstadt 13-15, 4840 Vöcklabruck.

 

2) Zweck des Vereines: 

Zusammenschluss von Kunstschaffenden des Hausruckviertels zu einer Arbeits- und Interessengemeinschaft.

 

3) Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes: 

 

a) Ideelle Mittel:

Die Mitglieder versammeln sich in verschiedenen Zeitabständen - wenn möglich monatlich einmal - zu Diskussionsabenden und Gedankenaustausch, die den Vereinszweck betreffen. Den aktiven Mitgliedern soll die Möglichkeit geboten werden, ihre Arbeiten in Gemeinschafts- und Einzelausstellungen der Öffentlichkeit vorstellen zu können.

b) Finanzielle Mittel:

Zur Finanzierung anfallender Ausgaben für Portogebühren, Einladungen, Plakate etc. und Anschaffung von Ausstellungsbehelfen wie Bilderrahmen und dgl. wird von den Mitgliedern einmal jährlich ein Mitgliedsbeitrag eingehoben. Alle Einnahmen werden nur zur Finanzierung von anfallenden Unkosten bzw. für ideelle Zwecke verwendet.

 

4 a) Erwerb der Aktiven Mitgliedschaft:

Jeder Kunstschaffende, der an einer Aufnahme in den Kunstkreis interessiert ist, hat die Möglichkeit, sich schriftlich bei der Vereinsleitung um die Aufnahme zu bewerben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, bestehend aus aktiven Vereinsmitgliedern. Eine Vorlage

von 5 - 10 Werken aus letzter Zeit ist Bedingung. Über den Verlust der Mitgliedschaft entscheidet das Schiedsgericht.

 

4 b) Erwerb der Unterstützenden Mitgliedschaft: 

Unterstützendes Mitglied kann jeder werden, der rechtzeitig den Mitgliedsbeitrag bezahlt.